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Marinus van der Lubbe

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Marinus van der Lubbe Artikel

Marinus van der Lubbe (* 13.01 1909 in Leiden (laut anderen Quellen Oegstgeest ), Niederlande; † 10.01 1934 in Leipzig) war angeblich Brandstifter des Reichstages in Berlin am 27.02 1933. Ob Marinus van der Lubbe Anarchist, Kommunist oder Pyromane war ist umstritten.

Marinus van der Lubbe Beschreibung
Marinus van der Lubbe Beschreibung
Marinus van der Lubbe
Inhaltsverzeichnis
Buch-Tipp: Ernst Torgler. Ein Leben im Schatten des Reichstagsbrandes: (25.04.1893 Berlin - 19.01.1963 Hannover) Eine Beschreibung zum Buch "Ernst Torgler. Ein Leben in dem Schatten des Reichstagsbrandes: (25. 04. 1893 Berlin - 19. 01. 1963 Hannover)" finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Um dorthin zu gelangen klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zu diesem Buchtitel weiter geleitet.

Lebenslauf

Die Eltern von van der Lubbe waren geschieden, die Mutter starb als er 12 Jahre alt war. van der Lubbe wuchs in der Familie seiner Halbschwester auf. Marinus van der Lubbe begann in den zwanziger Jahren eine Ausbildung als Maurer in den Niederlanden. Wegen seiner körperlichen Stärke wurde er von den Freunden "Dempsey" genannt. Nach einem Arbeitsunfall in dem Jahre 1925 und eines daraus resultierenden Augenleiden konnte er seinen Beruf nicht weiter ausüben. In den folgenden Jahren schloss er sich den niederländischen Rätekommunisten, der mit der deutschen KAPD eng verwandten KAPN , einer Splittergruppe der niederländischen Kommunistischen Partei an und engagierte sich für diese auch öffentlich. Wegen einer Auseinandersetzung mit seiner Schwester zieht er 1927 nach Leiden und gündet dort das "Leninhaus" ein Ort für politische Vorträge und Treffen. In Leiden kommt es wiederholt zu Auseinandersetzungen mit der Polizei. 1930 musset van der Lubbe für zwei Wochen in Arrest, weil er bei der Sozialbehörde Scheiben eingeschmissen hat. Von den parlamentarisch aktiven Kommunisten entfernt sich Van der Lubbe mehr und mehr, da sie ihm zu wenig radikal und kämpferisch waren. Er faforisiert die direkte Aktion.

Zwischen 1928 und 1932 war van der Lubbe wiederholt auf Wanderschaft durch Europa. Sein Plan in die Sowjetunion auszuwandern scheitert, da er nicht über genug Geld für die Reise nach Moskau verfügt.

Marinus van der Lubbe Beschreibung
Marinus van der Lubbe Beschreibung
Der brennende Reichstag

Obwohl er Anfang 1933 an Augentuberkulose erkrankt, reist er kurz nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten nach Berlin, um sich dort am aktiven Widerstand zu beteiligen. Sein Versuch, die Arbeitslosen und Arbeiter gegen die Machtübernahme der Faschisten zu mobilisieren misslingt. Er versuchte am 25.02 1933 das Wohlfartsamt in Berlin Neukölln und das Berliner Rathaus in Brand zu stecken. Beide Brände wurden schnell entdeckt und gelöscht.

Am Abend des 27.02s wird er in dem brennenden Reichstagsgebäude festgenommen und der Brandstiftung beschuldigt, welche er in der darauffolgenden Verhören auch zugab. Am 9. März wurde gegen ihn, den damaligen Vorsitzenden der Reichstagsfraktion der KPD Ernst Torgler , den bulgarischen Kommunisten Georgi Dimitroff, Blagoj Popoff und Wasil Taneff zwei anderen bulgarischen Kommunisten Anklage erhoben.

Trotz seines schlechten psychischen Gesundheitszustandes wurde er in dem Dezember 1933 wegen "Hochverrat in Tateinheit mit vorsätzlicher Brandstiftung" durch das Reichsgericht zu dem Tode verurteilt. Die Mitangeklagten wurden freigespochen. Das Urteil gegen van der Lubbe wurde am 10.01 1934 vollstreckt.

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juristisches Nachspiel

34 Jahre nachdem Reichstagsbrand Tat wurde das Urteil 1967 vom Berliner Landgericht aufgehoben und van der Lubbe wurde in einem neuen Verfahren zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt. Sowohl die Generalstaatsanwaltschaft als auch der Bruder Jan van der Lubbe legten hiergegen Beschwerde beim Kammergericht Berlin ein. Beide Beschwerden wurden vom 1. Strafsenat des Kammergerichts Berlin am 17.05 1968 verworfen. Nach Ansicht des Kammergerichts entfiele

"jeder darauf gegründete Verdacht, dass die tatsächlichen Feststellungen in dem Urteil des Reichsgerichts vom 23. Dezember 1933 aus politischen Gründen unter Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze getroffen worden sind"

Eine weiter Beschwerde von Marinus Bruder Jan, vertreten von dem ehemaligen Mitankläger bei den Nürnberger Prozessen, Robert Kempner hatte Erfolg. 1980 wurde das Urteil von 1967 aufgehoben und van der Lubbe wurde freigesprochen. Hiergegen legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Der Fall "van der Lubbe" beschäftigte mehrmals den Bundesgerichtshof der 1983 entschieden, dass die Wiederaufnahme des Verfahrens von 1967 unzulässig war und das Urteil damit bestand habe.

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Die Schuldfrage

Bereits kurze Zeit nach der Verhaftung van der Lubbes gab es Zweifel an seiner tatsächlichen (Allein-)Schuld. Das geistig verwirrte Auftreten van der Lubbes in dem Prozess ließ Zweifel aufkommen, ob er denn wirklich in der Lage gewesen war, alleine das Parlamentsgebäude anzuzünden - man spricht von bis zu zwanzig Brandherden - , und ob demnach sein Geständnis glaubhaft war. Darüber hinaus wurde auch seine Schuldfähigkeit bezweifelt.

Auf Kritik stieß auch, dass die Grundlage für das Todesurteil die erst nach der Tat in Kraft getreten Reichstagsbrandverordnung war. Vor der Tat war Brandstiftung ohne Todesfolge nicht mit dem Tod bestraft. Damit verstieß das Gericht gegen das Verbot rückwirkender Gesetze (nulla poene sine lege).

Es wird vermutet, dass die Nationalsozialisten van der Lubbe lediglich als Vorwand für ihr brutales Vorgehen gegen ihre politischen Gegner nahmen. In der Zeit nachdem Reichstagsbrand wurden tausende Kommunisten verhaftet, (scheinbar) legitimiert durch die Reichstagsbrandverordnung.

Schließlich wurden, auch noch in den diversen Wiederaufnahmeverfahren, entlastende Zeugen nicht gehört und Beweismittel unterdrückt.

politische Auseinandersetzung

Ebenfalls unmittelbar nach der Tat setzte ein Streit über die Beweggründe und die politische Motivation von van der Lubbe ein. Van der Lubbe selbst meinte in seinem umstrittenen Geständnis hierzu, dass er die Tat ganz allein unternommen habe, um die "deutsche Arbeiterschaft zu dem Widerstand gegen die kapitalistische Herrschaft und die faschistische Machtergreifung aufzurufen."

Die Nationalsozialisten sahen in van der Lubbe einen niederländischen Komunisten und benutzten den Reichstagsbrand als Vorwand um gegen die deutschen Komunisten vorgehen zu können.

Die Kommunisten ihrerseits distanzierten sich von van der Lubbe. Zwei Monate nachdem Reichstagsbrand brachten führende Mitglieder der KPD das "Braunbuch" heraus, das in 17 Sprachen übersetzt wurde. Es beschäftigt sich mit den Greultaten der Nazis enthielt aber auch eine diffamierende Kampagne gegen den niederländischen Rätekommunisten. Es wird behauptet, dass van der Lubbe in dem Auftrag oder immerhin nach Absprache mit den Nazis gehandelt habe, zudem wurde van der Lubbe vorgeworfen (damals noch strafbare) homosexuelle Kontakte gehabt zu haben und ein Anitsemit zu sein. Zudem wurde bestritten, dass van der Lubbe überhaupt politische Absichte mit seiner Tat verfolgte. Inhaltlich kritisierten die Kommunisten vor allem, dass die Tat zu wenig durchdacht gewesen sei und unmöglich zu einer Mobilisierung der Massen führen konnte. In dem Gegenteil reduzierte sie die Möglichkeit für politischen Widerstand auf Null.

Als Reaktion auf das "Braunbuch" erschien ebenfalls 1933 das "Roodboek" (Rotbuch) in Amsterdam. Es wurde vom Internationalen van der Lubbe Komitee herausgegeben. Einer Organisation niederländischer Rätekommunisten und Anarchisten. Diese werfen der SPD und KPD wegen ihrer Unfähigkeit den Reichstagsbrand konstruktiv zu Nutzen und ihrer Distanzierung von van der Lubbe "Verrat an der Arbeiterklasse" vor. Zugleich soll mit Briefen und Tagebuchaufzeichnungen der politische Hintergrund der Tat verdeutlicht werden.

Die Frage, ob van der Lubbe den Reichstag in Brand setzte oder ob andere dies taten oder eventuell unterstützten, lässt sich aus heutiger Sicht ca. schwer beantworten.

Literatur

  • Internationales van der Lubbe-Komitee (Hrsg.)Marinus van der Lubbe und der Reichtagsbrand. - übers. a. d. Niederländischen u. hrsg. v. Josh van Soer. - 1. Aufl. - Hamburg: Edition Nautilus Verlag Lutz Schulenburg, 1983. - 179 S., div. Abb.== Weblinks ==
  • Biografie vom Deutschen Historischen Museeum (http://www.dhm.de/lemo/html/biografien/LubbeMarinus/)
  • Lebenslauf und Prozessgeschichte (http://www.wsws.org/de/2004/jan2004/lubb-j10.shtml)

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